23. Oktober 2021 18 Uhr Metropol Theater

Köster Preis Gala zur Preisverleihung

In einer großen Gala verleiht das realtime Forum Neue Musik erstmalig den Köster-Preis an ein Musikvideo. Das Filmbüro Bremen ist Kooperationspartner und betreute die Ausschreibung.

logo realtime festival 150
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Der große Höhepunkt des Festivals: die feierliche Gala zur Preisverleihung des mit 30.000 € dotierten Köster-Preises an ein Musikvideo.

Alle verfilmten Musikstücke werden an diesem Abend live gespielt. Danach werden die besten Verfilmungen gezeigt. Entscheiden Sie selber, ob die Filmemacher Ihre inneren Bilder getroffen haben.

Anschließend wird der Preisträger bekannt gegeben und der Preis feierlich überreicht. Interviews mit den Filmemacher:innen und Musiker:innen geben Ihnen Einblicke in die Arbeitsweisen der KünstlerInnen. Dr. Gerhard Köster übergibt den Preis.

Moderation: Illka Groenewold
In Kooperation mit dem Filmbüro Bremen

Tickets gibt es hier: www.ticketmaster.de

Musikvideo Wettbewerb

RealtimeFestival2020 Flyer Musikvideo Preis
RealtimeFestival2020 Flyer Musikvideo Preis

30.000 Euro Köster-Preis.
Für ein Musikvideo.

Eine Fachjury wählt den besten Wettbewerbsbeitrag aus allen Einsendungen und vergibt die Auszeichnung am letzten Festivaltag. Einreichung bis 31. Januar 2020.

Reglement:

  • Es wird die filmische/ visuelle Umsetzung zu einem der sechs gegeben Musikstücke gefordert. Das Musikstück soll heruntergeladen und verwendet werden, und darf in Länge und Inhalt nicht verändert werden.
  • Der Film/ das Musikvideo soll für diesen Preis entstehen, es darf vorher nicht schon existieren und „nur“ mit der Musik zusammengeführt werden.
    Es ist möglich, mehrere Filme/ Videos einzureichen. Jedoch ist dies nur erlaubt, wenn die Filme/Videos jeweils zu einem verschiedenen Musikstück produziert wurden.
  • Falls die FilmemacherInnen den Musikfilm / das Video für weitere Zwecke nutzen möchten, so haben sie 12 Monate ab dem 10.5.2020 das Recht anderweitige Veröffentlichungen, zB. durch die MusikerInnen zu untersagen. Nach 12 Monaten haben alle involvierten Personen gleiche Verwendungsrechte für die Musikfilme.
  • Der Musikfilm/das Musikvideo hat Aufführungspremiere im Rahmen des Realtime Festivals, es darf vorher nicht öffentlich gezeigt worden sein.
  • MusikerInnen und KomponistInnen geben den FilmemacherInnen die Rechte auf freie Verwendung des musikalischen Materials, solange sie im c.c./Abspann genannt werden.
  • Die MusikerInnen dürfen den Film verwenden, dies jedoch innerhalb der ersten 12 Monate ab dem 10.05.2020 nur nach Absprache mit den FilmemacherInnen.
  • Die Gewinnerfilme (Köster-Preis, Publikumspreis, Nachwuchspreis) werden über das realtime festival im Anschluss an die Preisverleihung veröffentlicht.
  • Das ursprüngliche Material (Länge und Inhalt der Stücke, Inhalt des Filmes etc.) darf bei weiterführender Verwendung nicht verfälscht/verändert werden.
  • Für die Preisvergabe des KösterPreises ist es obligatorisch, das der/die FilmemacherIn vor Ort ist.

-> realtime-festival.de

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