Vereinbarung Filmstart

Vereinbarung zwischen der nordmedia- Film- und Mediengesellschaft Niedersachsen mbH und dem Filmbüro Bremen e.V. über das Zusammenwirken bei der Durchführung des Projektstipendiums „Filmstart Bremen“.

Für Nachwuchsfilmprojekte und künstlerische Filme mit einem Förderbedarf zwischen 1.000 und 10.000 Euro haben nordmedia und das Filmbüro Bremen gemeinsam das Projektstipendium Filmstart entwickelt.

Vereinbarung Filmstart ab 2018 als PDF

Präambel

Die Senatskanzlei der Freien Hansestadt Bremen als zuständiges Ressort hat dem Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit der Bremischen Bürgerschaft das Konzept einer Kooperation zwischen den Filmfördereinrichtungen nordmedia –Film- und Mediengesellschaft Niedersachsen/Bremen mbH und Filmbüro Bremen e.V. vorgelegt, das gemeinsam mit den beiden betroffenen Institutionen und dem Senator für Kultur erarbeitet wurde. Der o.g. Ausschuss hat das Konzept gebilligt. Der Vergabeausschuss der nordmedia hat in seiner Sitzung am 01.12.2014 der Einrichtung dieses Stipendiums zugestimmt und erstmals Mittel aus dem Kontingent 2014 der Freien Hansestadt Bremen bereitgestellt. - Nachfolgende Vereinbarung regelt das Nähere zur Umsetzung dieses Konzepts.

§1 Zielsetzung und Rahmen

Das Bremer Projektstipendium „Filmstart Bremen“ ist eine Initiative und Kooperation von nordmedia und Filmbüro Bremen. Als Resultat gemeinsamer Fachgespräche sowie der Prüfung der vorhandenen Filmförderungsstruktur im Land Bremen wurde ein besonderer Förderungsbedarf in Hinblick auf Nachwuchsfilmprojekte sowie kleine und/oder künstlerische Produktionen etablierter Bremer Filmschaffender im Bereich von 1.000,-- bis 10.000,-- Euro je Projekt festgestellt. Als ein adäquates Werkzeug, um die Nachfrage in diesem Bereich zu decken und der Abwanderung des filmischen Nachwuchses aus Bremen entgegenzuwirken, wurde das Projektstipendium "Filmstart Bremen" entwickelt. Bewerbungen für das Projektstipendium sind in den Stufen Projektentwicklung, Produktion, Vertrieb und Abspiel möglich, der Fokus des Projektstipendiums liegt im Bereich Produktion. Bevorzugt werden bislang noch nicht unterstützte Vorhaben und nicht primär auf Verwertbarkeit orientierte bzw. künstlerische, kleinere oder schwierigere Filmprojekte sowie insbesondere jene, die der Professionalisierung dienen. Eine Altersbeschränkung existiert nicht.

Ein Bremenbezug (erster Wohnsitz in Bremen / Drehort / thematischer Bezug / branchenbezogene Mittelverwendung: Bremer Team) muss gewährleistet sein, da es das erklärte Ziel des Stipendiums ist, die freie Filmszene des Landes Bremen sowie insbesondere den lokalen Filmnachwuchs effektiv zu stärken, zu unterstützen und innerhalb Bremens und auch darüber hinaus, zu vernetzen. Mindestens 75% der Projektstipendiaten müssen den Bremenbezug durch das Kriterium des ersten Wohnsitzes erfüllen. So wird der Abwanderung von Talenten gezielt entgegengewirkt.

Das Projektstipendium soll gerade dem filmischen Nachwuchs ermöglichen, sich künstlerisch und technisch weiterzuentwickeln und professionelle filmische Referenzen zu erarbeiten; es stellt somit ein wichtiges Bindeglied zwischen dem Fördersegment des Filmbüros und dem der nordmedia dar und fungiert als eine Schnittstelle zwischen den beiden Förderungen. Werden von der Jury als gut bewertete Projekte für das Stipendium eingereicht, die jedoch den Rahmen desselben sprengen, kann das Filmbüro Bremen diese förderungswürdigen größeren Projekte der nordmedia zur Förderung empfehlen. Diese Empfehlung wird der zuständigen Stelle in der Bremer Landesregierung mitgeteilt, die dann nach einer positiven Prüfung einen Letter of Intent (LOI) für das Projekt zur Vorlage bei der nordmedia ausstellen kann.

§2 Bereitstellung und Aufteilung der Mittel

Die Mittel für das Projektstipendium „Filmstart Bremen“ werden dem Filmbüro Bremen durch die nordmedia nach Maßgabe eines Beschlusses ihres Vergabeausschusses aus dem Fördermittelkontingent der Freien Hansestadt Bremen erstmals 2014 bereitgestellt.

Das Projektstipendium „Filmstart Bremen“ ist mit insgesamt bis zu 27.500,--€ ausgestattet. Davon entfallen 22.500,--€ auf die zu vergebenden Stipendien selbst, 1.500,--€ auf Jury-Honorare, 1.000,--€ auf Fahrt- und Übernachtungskosten der Jury und 2.500,--€ auf die Präsentationskosten der Preisträger und ihrer Arbeiten, soweit Stipendien in o.g. Höhe vergeben werden und Kosten in o.g. Höhe entstehen. Die vorgenannten Stipendiengelder in Höhe von 22.500,--€ sind weder Zuwendungen noch Billigkeitsleistungen sondern Mittel besonderer Art, die auf Grundlage dieses privatrechtlichen Vertrages vergleichbar Preisgeldern, vergeben werden. Die vorgenannten übrigen Mittel sind Zuwendungen in Form von Zuschüssen.
(Anm.: 2017 wurde die Gesamtsumme auf 37.500€ erhöht)

Die Bearbeitungsaufwände des Filmbüros Bremen (Durchsicht der Einreichungen, Organisation der Jurysitzungen, Protokollführung etc. mit Ausnahme der Präsentationskosten) bilden sich in der institutionellen Förderung, die das Filmbüro vom Senator für Kultur erhält, ab.

§ 3 Ausstattung der Stipendien

Die Stipendien werden vergeben für Nachwuchsfilmprojekte sowie kleine und/oder künstlerische Produktionen etablierter Bremer Filmschaffender in der Höhe von 1.000,-- bis 10.000,-- Euro je Projekt in den Bereichen Projektentwicklung, Produktion, Vertrieb und Abspiel, wobei der Fokus der Stipendien im Bereich Produktion liegt. Es gibt keine Vorgabe über die Verteilung der Mittel auf die Bereiche Dokumentarfilm, Fiction, Animation, die Vielfalt der Genres sollte berücksichtigt werden.

§ 4 Antragsverfahren

Die Projektstipendien werden nur auf Antrag vergeben.

Bewerbungen für ein Projektstipendium sind an das Filmbüro Bremen auf den dazu vorgehaltenen Formularen und zu den vom Filmbüro dazu veröffentlichten Terminen zu richten.

Neben einem Antragsblatt, einer Projektbeschreibung, einem detaillierten Kosten-und Finanzierungsplan und einem Umsetzungsplan, der eine klare Zeitstruktur für das zu fördernde Entwicklungsmodul enthält, sind möglichst bereits eine visuelle Arbeitsprobe und eine Bio-/Filmo- grafie einzureichen.

§ 5 Jury

Die Auswahl der Stipendien trifft eine vom Filmbüro Bremen und der nordmedia einvernehmlich besetzte dreiköpfige unabhängige Fachjury, die sich aus Personen der Film-, Medien- oder Kulturbranche zusammensetzt.

Zu den Sitzungen der Jury werden je ein Vertreter oder eine Vertreterin von nordmedia und Filmbüro Bremen – beide ohne Stimmrecht – eingeladen. Außerdem wird ein/e Protokollant/in vom Filmbüro Bremen anwesend sein, die oder der die Jurybeschlüsse mit erläuternden Begründungen festhält. Die Jury unterstützt diese Arbeit und genehmigt das Ergebnisprotokoll. Die Namen der Juroren/innen werden erst nach der Sitzung öffentlich bekannt gegeben. Die Mitglieder der Jury dürfen maximal drei Jahre in dem Gremium wirken.

Jede Bewerbung wird einzeln besprochen, so dass das qualifizierte Feedback der Jury nach der Sitzung vom Filmbüro den betreffenden Antragstellern anonymisiert und stichwortartig erläutert werden kann; der fachliche Rat für die abgelehnten Projekte ist ein wesentlicher Teil der Jury-Arbeit.

§ 6 Aufgaben des Filmbüros

Die Umsetzung des Stipendienprogramms obliegt dem Filmbüro.

Das Filmbüro
– bewirbt das Stipendienprogramm und berät Antragsteller im Vorfeld der Antragstellung,
– nimmt die Anträge entgegen, sichtet und erfasst diese und übermittelt nach Ablauf der Bewerbungsfrist eine Liste der eingegangenen Einreichungen an die nordmedia,
– beruft die Jurymitglieder im Einvernehmen mit der nordmedia, lädt zu den Sitzungen der Jury ein, betreut diese, protokolliert deren Beschlüsse, erteilt den ausgewählten Stipendiaten/innen Zusagen und gibt abgelehnten Bewerbern/ innen fachlichen Rat,
– ruft die Stipendiengelder bei der nordmedia ab und leitet diese nach Bedarf und Projektfortschritt weiter an die Stipendiaten/innen,
– ruft die Honorare und Kostenerstattungen für die Jurymitglieder und für die Präsentation ab
– hält Kontakt zu den Stipendiaten/innen und informiert sich über den Projektfortschritt,
– berichtet der nordmedia über Verlauf und Erfolg der Stipendien,
– verpflichtet die Stipendiaten, ihm gegenüber die zweckentsprechende Verwendung der gewährten Mittel zu belegen. Dabei bleibt die Stipendienhöhe konstant, wenn mindestens zuwendungsfähige Ausgaben in Höhe der gewährten Mittel (durch Rechnungen, Belege) nachgewiesen werden. Zuwendungsfähig sind nur Kosten, die nach Eingang des Antrags auf Gewährung des Stipendiums entstehen. Das Filmbüro bestätigt hierzu schriftlich den Antragseingang gegenüber dem  Antragsteller.    
– belegt die zweckentsprechende Weiterleitung und Verwendung aller abgerufenen Mittel in Form eines vereinfachten Verwendungsnachweises
– präsentiert die Preisträger und deren Arbeiten.

§7 Nachweis

Die Juryentscheidung wird öffentlich bekannt gegeben. Nachfolgend können die Stipendien in Tranchen entsprechend dem Projektfortschritt über das Filmbüro Bremen abgerufen werden. Die Stipendien werden zweckgebunden für das beantragte Projekt oder Vorhaben für einen Zeitraum von einem Jahr vergeben; in begründeten Ausnahmefällen ist eine einmalige Fristverlängerung von max. einem Jahr möglich, über die nordmedia und Filmbüro einvernehmlich entscheiden, ansonsten wird die Verlängerung abgelehnt.

Bei der Bewertung, ob das Ziel der jeweiligen Förderung erreicht wurde, entscheiden Filmbüro und nordmedia einvernehmlich. Im Falle, dass ein Projektziel endgültig nicht erreicht werden kann, fließen die nicht verwendeten Mittel des entsprechenden Projekts zurück an die nordmedia und erhöhen das Stipendienbudget des Folgejahres. Über das endgültige Nicht-Erreichen entscheiden Filmbüro und nordmedia einvernehmlich.

Während der Umsetzungsphase ist von den Stipendiaten vierteljährlich ein kurzer, formloser Zwischenbericht und zur Begründung des Abrufs der nächsten Tranche ein aktueller Stand beim Filmbüro einzureichen. Als abgeschlossen gilt ein Projekt, dessen Fertigstellung in Form eines Abschlussberichts und/oder des geschaffenen Werks belegt wird.

Die Stipendiaten sind verpflichtet, in ihrer Arbeit auf angemessene Weise auf das Projektstipendium hinzuweisen. Die im Abspann zu verwendende Formulierung "Unterstützt vom Filmbüro Bremen aus Mitteln der nordmedia – Film- und Mediengesellschaft Niedersachsen/Bremen mbH" muss durch die Logos von nordmedia und Filmbüro Bremen ergänzt werden. Von realisierten Filmprojekten wird eine Kopie im Filmbüro, bei nordmedia und, soweit hierzu die Verpflichtung besteht, beim Bundesfilmarchiv hinterlegt.

§ 8 Leistungen der nordmedia

Die nordmedia unterstützt das Stipendienprogramm „Bremer Filmstart“ wie folgt:
– Herbeiführung von Beschlüssen des Vergabeausschusses der nordmedia,
– Bereitstellung der vom Vergabeausschuss gewährten Mittel,
– Sichtung der Einreichungen und Teilnahme an den Jurysitzungen,
– Prüfung der ordnungsgemäßen Durchführung des Stipendienprogramms und der zweckentsprechenden Verwendung der Mittel,
– Mitwirkung bei der Evaluation und Weiterentwicklung des Programms.

§ 9 Laufzeit

Für das Stipendienprogramm “Filmstart Bremen“ ist eine Laufzeit von zunächst drei Jahren (2014, 2015, 2016) beabsichtigt, die Gelder sind jährlich vom Filmbüro bei der nordmedia zu beantragen.

Die Bereitstellung erfolgt erstmals aus Mitteln des Jahres 2014 und beschränkt sich auf die Durchführung des Stipendiums „Filmstart Bremen 01“. Die Fortsetzung des Stipendienprogramms wird angestrebt, bedarf dazu jedoch jeweils gesonderter jährlicher Beschlüsse des Vergabeausschusses der nordmedia.

Den Vertragspartnern steht es frei, die Bedingungen dieser Vereinbarung in der Laufzeit frei zu verhandeln.

Hannover, den 19.12.2014
Thomas Schäffer, Jochen Coldewey

Bremen, den 30.12.2014
Klaus W. Becker

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