Corona Informationsaustausch

Wir stellen hier hoffentlich hilfreiche Informationen zusammen.
Das Büro ist normal besetzt, Besuche aber nur mit Voranmeldung.

Wir sammeln weiterhin Nachrichten aus der Corona-Lebenspraxis! Alle Rückmeldungen sind für uns wichtiger Input für die Kommunikation mit dem Senator für Kultur. Telefonisch oder per E-Mail (Email-Adresse).

Senat setzt Unterstützung für Kulturschaffende in der Corona-Krise fort

09.03.2022. Senat und Kulturdeputationen haben sich in ihren Sitzungen am 8. März 2022 mit der möglichen Verlängerung der Hilfen für Kulturschaffende im Land Bremen befasst.

Konkret geht es dabei um drei Hilfearten, die nun zügig beschlossen werden sollen:

  • Die Unterstützung freischaffender professioneller Künstlerinnen und Künstler durch ein weiteres Stipendienprogramm, mit jeweils 3.500 Euro pro Einzelstipendium. Bei einer Gesamtsumme von 630.000 Euro können somit bis zu 180 Stipendien vergeben werden.
  • Die Unterstützung privater, nicht institutionell geförderter kultureller Einrichtungen in besonderen fortlaufenden Notlagen, wobei im Regelfall die Hilfe auf 2.500 Euro pro Antrag begrenzt wird. Hierfür werden 100.000 Euro bereitgestellt.
  • Der Neustart für kulturelle Einrichtungen wird mit 200.000 Euro als Komplementärmittel unterstützt. Diese Mittel sind eine anteilige Finanzierung und auf einmalig maximal 5.000 Euro begrenzt.

Das Gesamtvolumen zur Unterstützung für Kulturschaffende in der Corona-Krise beläuft sich somit auf 930.000 Euro.

Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen an zwei wichtigen Stellen zu verlängert.

04.03.2022. So soll zunächst die Wirtschaftlichkeitshilfe bis zum 31. Dezember 2022 verlängert werden. Die Wirtschaftlichkeitshilfe gewährt bei kleineren Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Teilnehmenden, die coronabedingt mit verringerter Teilnehmerzahl stattfinden müssen, einen Zuschuss zu den Ticketeinnahmen und sichert privat Veranstaltenden darüber hinaus mit einer sogenannten Ausfallabsicherung ab. Bisher galt diese Regelung nur für Termine bis zum 31. März 2022. Jetzt wird die Laufzeit der Wirtschaftlichkeitshilfe sowie der Ausfallabsicherung für Veranstaltungen mit über 2.000 Teilnehmenden verlängert und so werden Veranstaltungen bis Ende 2022 gegen pandemiebedingte Ausfälle abgesichert.

Und zweitens wird der Zeitraum, in dem freiwillige Absagen im Rahmen der Ausfallabsicherungen anerkannt werden, um einen Monat verlängert. Der Sonderfonds erkennt demnach freiwillige Absagen von Kulturveranstaltungen, die seit November 2021 bis 31. März 2022 stattfinden sollten, als "pandemiebedingt" an. Dies gilt unabhängig von der Verordnungslage in den jeweiligen Bundesländern und für Veranstaltungen aller Größen. Auch Verschiebungen sind möglich.

Weitere Informationen zum Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen bietet die Seite:
www.sonderfonds-kulturveranstaltungen.de/index.html

Stipendium NEUSTART KULTUR der Verwertungsgesellschaften

26.07.2021. Das Stipendienprogramm der Verwertungsgesellschaften in NEUSTART KULTUR umfasst 90 Millionen Euro aus Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien. 15 Millionen Euro stehen für die Urheber*innen visueller Werke zur Verfügung, die von der Stiftung Kulturwerk der Bild-Kunst vergeben werden. Anträge können ab dem 2. August gestellt werden. Ab sofort finden sich alle Informationen zu dem Programm auf der Webseite der Bild-Kunst https://www.bildkunst.de/stipendienprogramm-2021.

Ziel des Programms ist das Aufrechterhalten der professionellen Fertigkeiten von Kreativen auch jenseits der Öffentlichkeit zu ermöglichen, z. B. durch Recherchieren, Üben, Proben, Trainieren oder der Entwicklung neuer kreativer Ansätze, bis die Öffentlichkeit wieder durch Projekte, Veranstaltungen oder Engagements einbezogen werden kann. Kulturschaffende sollen befähigt werden, die aktuelle Situation kreativ zu nutzen für ihre künstlerische Weiterentwicklung, die Erarbeitung zukunftsweisender Konzepte und sinnstiftender Formate sowie im Hinblick auf Nachhaltigkeit und zum Weiterdenken bestehender Strukturen (Überbrückung). Mithilfe des Stipendiums soll der hierfür notwendig materielle Rahmen geschaffen werden.

Das Förderprogramm richtet sich an professionell tätige Urheberinnen visueller Werke, die als Solo-Selbständige in den Bereichen bildende Kunst, Fotografie, Illustration, Design und Film arbeiten, und im Jahr 2020 ein Einkommen von unter EUR 60.000,- erzielt haben. Im Filmbereich richtet sich das Programm zusätzlich an Filmurheberinnen, die üblicherweise auf Produktionsdauer beschäftigt werden.

Das Stipendienprogramm umfasst Stipendien in Höhe von EUR 5.000,- pro Person für eine Stipendiendauer von vier Monaten.
Wer einen Antrag stellen will, muss sich zunächst registrieren, um die persönlichen Zugangsdaten für die eigentliche Antragsstellung zu erhalten. Das Registrierungsportal ist seit 12. Juli 2021 geöffnet. Die Reihenfolge bei der Registrierung hat keine Auswirkung auf die Chancen, ein Stipendium zu erhalten.

Am 2. August 2021 beginnt die Bewerbungsphase in den einzelnen Förderlinien. Die Reihenfolge des Eingangs der Anträge wirkt sich auf die Chancen, ein Stipendium zu erlangen, aus. Je früher ein Antrag elektronisch eingereicht wird, desto höher sind die Chancen.

Die Bewerbungsphase beträgt maximal vier Wochen. Sie kann in einer Förderlinie vorzeitig beendet werden, sobald genügend Anträge eingegangen sind, so dass eine Auskehrung der maximalen Anzahl an Stipendien in der betreffenden Förderlinie sichergestellt ist.

Die VG Bild-Kunst hat eine Webseite eingerichtet, auf der alle wichtigen Informationen, Voraussetzungen und FAQs zum Stipendienprogramm sowie die Links zur Registrierung und zur Antragstellung zu finden sind: Zur Webseite https://www.bildkunst.de/stipendienprogramm-2021

Die BKM informiert über NEUSTART KULTUR unter diesem Link.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/staatsministerin-fuer-kultur-und-medien/corona-hilfen

Überbrückungshilfen III

Juni 2021 aus dem Newsletter von LKJ Niedesachsen:
Die Bundesregierung verlängert die Corona-Wirtschaftshilfen für Kultureinrichtungen und Solo-Selbständige bis zum 30. September 2021 und führt neue Zuschüsse ein. Darüber hinaus können sich Kulturveranstalter ab sofort online registrieren, um Mittel aus dem Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen zu erhalten.

WAS IST DIE ÜBERBRÜCKUNGSHILFE?
Bei der Überbrückungshilfe handelt es sich um Fixkostenzuschüsse für die Monate November 2020 bis September 2021. Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Solo-Selbständige und Freiberufliche weisen nach, dass sie Corona-bedingte Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent gegenüber dem Referenzmonat 2019 haben. Die Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden. Anträge stellen prüfende Dritte (z. B. Steuerberaterinnen, Wirtschaftsprüferinnen, Rechtsanwält*innen) bis zum 31. August 2021.

Mit der Überbrückungshilfe III Plus gibt es neue Zuschüsse von Juli bis September 2021. Zum Beispiel für Unternehmen, die bei der Wiedereröffnung Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen. Sie erhalten zusätzlich zur bestehenden Personalkostenpauschale eine Personalkostenhilfe ("Restart-Prämie"). Der Zuschuss errechnet sich aus der Differenz der Personalkosten im Juli 2021 gegenüber dem Monat Mai. Die "Restart-Prämie" beträgt 60 Prozent der gegenüber Mai 2021 gestiegenen Personalkosten. Im August reduziert sich der Zuschuss auf 40 Prozent und im September auf 20 Prozent. Danach wird kein Zuschuss mehr gewährt.
Überbrückungshilfen III
WAS IST NEU AB JUNI?

Neustarthilfe

WAS IST DIE NEUSTARTHILFE?
Solo-Selbständige, deren Tätigkeit im Förderzeitraum von Januar bis September 2021 eingeschränkt ist und die nur geringe Fixkosten haben, können einen Vorschuss erhalten. Voraussetzung ist, dass sie 2019 mindestens 51 Prozent ihres Einkommens aus selbständiger Tätigkeit erwirtschaftet haben. Sie können alternativ zur Überbrückungshilfe die Neustarthilfe bis zum 31. August 2021 beantragen.

WAS IST NEU AB JUNI?
Die Neustarthilfe erhöht sich auf bis zu 1.250 Euro pro Monat für die Monate Januar bis Juni auf bis zu 1.500 Euro pro Monat für Juli bis September. Für den Förderzeitraum Januar bis September können Solo-Selbständige nun bis zu 12.000 Euro erhalten (bisher: 7.500 Euro).
Neustarthilfe

Zum Direkantrag

Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen

WAS IST DER SONDERFONDS?
Der Fonds soll sicherstellen, dass Theateraufführungen, Konzerte, Kinovorstellungen und andere kulturelle Veranstaltungen ab Juli wieder stattfinden können. Hierzu gibt es eine Wirtschaftlichkeitshilfe für Veranstaltungen mit bis zu 500 Teilnehmenden im Juli und bis zu 2.000 Teilnehmenden im August sowie eine Ausfallabsicherung für größere Kulturveranstaltungen ab September.
Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen

Neustarthilfe - jetzt auch für kurz befristet Beschäftigte Darsteller:innen im Film

Das Antragsformular ist ab 18.02.2021 freigeschaltet:
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Die Bundesminister Altmaier, Scholz und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Monika Grütters, haben vereinbart, für den Kulturbereich ein zusätzliches Modul im Rahmen der Überbrückungshilfe III zu schaffen. Neben den Soloselbstständigen und den unständig Beschäftigten sollen auch die „kurz befristet Beschäftigten in den Darstellenden Künsten“ Hilfen von bis zu 7.500 € für den sechsmonatigen Zeitraum Januar bis Juni 2021 beantragen können.

Kulturstaatsministerin Monika Grütters: „Ich bin meinen Kabinettskollegen dankbar dafür, dass sie auf mein intensives Werben hin die sehr spezifischen Lebensumstände und Beschäftigungsverhältnisse der Kreativen anerkennen und die Hilfsangebote der Bundesregierung darauf abstimmen. Indem jetzt auch die kurz befristet Beschäftigten in den Darstellenden Künsten in die Neustarthilfe einbezogen werden, erhalten auch diejenigen in der Kulturbranche ein faires und großzügiges Angebot, die unter der Pandemie persönlich und wirtschaftlich mit am stärksten leiden.“ Mit der geplanten Regelung werden nun auch „freie“, also nicht fest angestellte Schauspielerinnen und Schauspieler und vergleichbare Beschäftigte, wirksam unterstützt. Die „freien“ Schauspielerinnen und Schauspieler waren von den bisherigen Hilfsmaßnahmen nicht erfasst, weil sie nicht im Haupterwerb selbständig, sondern für ein Gastspiel oder einen Film beschäftigt sind und wegen zu kurzer Beschäftigungszeiten keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und Kurzarbeitergeld haben. Sie sind pandemiebedingt schon seit fast 11 Monaten weitgehend ohne Beschäftigungsmöglichkeiten, da der Bühnenbetrieb seit März 2020 durch die pandemiebedingten Beschränkungen völlig zum Erliegen gekommen ist. Auch die Filmproduktion ist wegen der Corona-Krise stark zurückgegangen.

Nach einer jüngst veröffentlichten EU-weiten Studie ist die gesamte Kultur- und Kreativwirtschaft mit einem Umsatzverlust von 31 Prozent neben dem Luftverkehr der von der Corona-Krise am stärksten betroffene Wirtschaftszweig in Europa, noch vor der Tourismus- und Automobilindustrie (minus 27 Prozent beziehungsweise minus 25 Prozent). Am stärksten ist nach dieser Studie der Rückgang in der Darstellenden Kunst (minus 90 Prozent zwischen 2019 und 2020). Trotz dieser einzigartigen Beeinträchtigung der Bühnenkünste konnte bislang der Teil der betroffenen Künstlerinnen und Künstler wegen der dort bestehenden Vertragskonstruktionen weder Überbrückungshilfen noch Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld erhalten. Dies wird sich mit der jetzt vereinbarten Sonderregelung endlich ändern.
www.kulturstaatsministerin.de/corona-hilfen

Wirtschaftsministerium: Überbrückungshilfe III

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Textsammlungen/ueberbrueckungshilfe-lll.html

Bremer Bewilligungsstellen

https://www.bab-bremen.de/bab/corona-ueberbrueckungshilfen-des-bundes.html
https://www.bis-bremerhaven.de/de/

Das Filmbüro unterstützt die bundesweite Forderung nach einer monatlichen Corona-Pauschale für Solo-Selbständige

03.02.2021
1) Ein vorbehaltloses Fixum von monatlich 1.180 Euro für die Solo-Selbständigen, Freiberufler:innen und Künstler:innen zuzüglich Familien- bzw. Kinderzuschläge plus Betriebskostenausgleich ab 1.1.2021 bis mindestens 31.12.2021 bei optionaler Ausweitung entsprechend des Verlaufes der Pandemie und ihrer nötigen Einschränkungsmaßnahmen;
2) eine zunächst vorübergehende Neuregelung für multidimensional Solo-Selbständige, deren Umsätze nicht zu mindestens aus 51% selbständiger Tätigkeit generiert werden;
3) eine umgehende, ggf. befristete gesetzliche Neuregelung bei der Künstlersozialversicherung (KSK) hinsichtlich existierender Geringfügigkeitsgrenzen und monatlicher Hinzuverdienstmöglichkeiten aus nicht-künstlerischer Tätigkeit.

Mitzeichnen unter: https://corona-hilfen-nachbessern.de/

Stipendien des Senators für Kultur

20.11.2020
Der Senator für Kultur eröffnet das Stipendienprogramm aus dem Bremen-Fonds.
Es sollen freischaffenden, professionell arbeitenden Künstlerinnen und Künstlern aller Sparten mit Erstwohnsitz im Land Bremen Produktionshilfen in Form von Einzelstipendien gewährt werden. Bewerbungen sind noch bis Januar möglich, die Zahl der Stipendien wurde auf 800 (!) erhöht.
Es ist so schön, wie es klingt und die Dokumente dafür sind hier zu finden:
www.kultur.bremen.de

Für allgemeine Fragen und Ermutigungen stehen wir im Filmbüro gerne zur Verfügung. Für konkrete Fragen wendet Euch bitte an die genannte Behördentelefonnummer 0421-115.

Bremen

Senator für Kultur

Hinweise für Kulturakteure: www.kultur.bremen.de/hinweise

aktuelle Verordnung zum Schutze vor Neuinfektionen m.d. Coronavirus

Hinweis dazu vom Senators für Kultur

03.11.2020 Ergänzung
Durchführung von Kursen/Veranstaltungen. Hier gilt folgendes:
Veranstaltungen einschließlich Kursen mit bis zu 100 Personen in geschlossenen Räumen und unter freiem Himmel sind weiterhin zulässig, wenn sie nicht der Unterhaltung des Publikums dienen. Dabei ist es egal, was es für Veranstaltungen sind.
Voraussetzung ist wie bisher schon die Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln (Hygienekonzept) und die Führung von Namenslisten. Die entsprechenden Vorschriften dazu finden Sie in § 2 (1) und (2) der 19. Corona-Rechtsverordnung

02.11.2020
Ab heute gilt im Kulturbereich bis zum 30. November 2020 folgendes:
Theater, Opern, Kinos, Konzerthäuser und Museen werden für den Publikumsbetrieb geschlossen. Der Arbeits- und Dienstbetrieb und auch der Probenbetrieb in diesen Häusern bleibt aufrecht erhalten und ist weiterhin möglich.

Kulturelle Veranstaltungen, die der Unterhaltung des Publikums dienen, sind verboten. Nicht erfasst von dem Verbot sind Veranstaltungen der Aus-, Fort- und Weiterbildung. Für diese gilt weiterhin wie bisher das Gebot der Abstände und der Hygiene. Nicht erfasst sind auch Veranstaltungen, die der Berufsausübung dienen oder ohne Publikum stattfinden.

Proben professioneller Künstler/innen fallen unter § 4 (6). Dort gilt die bisherige Regelung unverändert fort. Ansammlungen und Zusammenkünfte von Menschen für die Berufsausübung sind weiterhin erlaubt.

Proben nicht professioneller Künstler/innen fallen nicht unter die Berufsausübung. Sie sind aber auch nicht verboten, fallen nicht unter das Verbot der Veranstaltungen, die der Unterhaltung des Publikums dienen. Sie sind daher unter § 4 (1) und (2) weiterhin möglich, wenn die notwendigen Abstands- und Hygienevorschriften eingehalten werden.

Eine Unterstützung freischaffender professioneller soloselbständiger Künstler/innen durch eine Produktionsförderung in Form eines Stipendienprogramms ist in Vorbereitung, die Beschlussfassung in den Gremien ist für die erste Novemberhälfte vorgesehen. Der Beschluss der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten enthält ebenfalls einen Beschluss zur Unterstützung Soloselbständiger bis zu 75 % des Umsatzes des Monats November 2019. Hierzu halten wir Sie auf dem laufenden, sobald wir nähere Informationen haben.
Senator für Kultur
Büro Staatsrätin Emigholz

Eine Stellungnahme von Bürgermeister Bovenschulte und Kulturstaatsrätin Emigholz:
www.kultur.bremen.de/

Bund

Neustart Kultur

Mit NEUSTART KULTUR hat die Bundesregierung im Sommer 2020 ein Rettungs- und Zukunftsprogramm in Höhe von einer Milliarde Euro aufgelegt, um den Kulturbetrieb und die kulturelle Infrastruktur dauerhaft zu erhalten. Im Fokus von NEUSTART KULTUR stehen vor allem Kultureinrichtungen, die überwiegend privat finanziert werden. Sie sollen in die Lage versetzt werden, ihre Häuser erneut zu öffnen und Programme wieder aufzunehmen, um Künstlerinnen, Künstlern und Kreativen eine Erwerbs- und Zukunftsperspektive zu bieten.
www.bundesregierung.de/neustart-kultur

"Novemberhilfe"

Die "außerordentliche Wirtschaftshilfe" (Novemberhilfe) für den Monat November 2020 bietet eine weitere zentrale Unterstützung für Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind.

Verlängert auf den Dezember.

Anträge zur Novemberhilfe können ab sofort (26.11.20) über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden www.antragslogin.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/uservalidation/. Der Antrag muss elektronisch durch einen Steuerberatenden, Wirtschaftsprüfenden, vereidigten Buchprüfenden, Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin gestellt werden (sogenannte prüfende Dritte).

Soloselbständige sind bis zu einem Förderhöchstsatz von 5.000 Euro unter besonderen Identifizierungspflichten direkt antragsberechtigt www.direktantrag.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/, sofern sie bisher noch keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben. Als Voraussetzung hierfür benötigen sie ein ELSTER-Zertifikat. Informationen zur Erstellung eines Benutzerkontos für ELSTER und zur Zertifikatsdatei finden Sie auf dem ELSTER-Portal.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Artikel/novemberhilfe.html.

Bund "Überbrückungshilfe II"

www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Hotline Bremen/BAB:

0421 361- 83573
Mo.-Fr. von 7.00 – 18:00

Novemberhilfen FAQ

Überbrückungshilfen II

02.11.2020. Die zweite Phase der Überbrückungshilfen des Bundeswirtschaftsministeriums wurde eingeläutet. Grundsätzlich sind nun Unternehmen aller Größen und Solo-Selbständige aller Branchen antragsberechtigt, die einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei aufeinanderfolgenden Monaten im Zeitraum von April bis August 2020 oder einen Umsatzeinbruch von durchschnittlich 30 Prozent in den Monaten April bis August 2020 im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen haben.

Der Antrag ist zwingend durch einen prüfenden Dritten z. B. einen Steuerberater im Namen des Antragsstellers einzureichen. //Nachtrag 06.11.: Für Soloselbständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen, entfällt die Pflicht zur Antragstellung über einen prüfenden Dritten. Sie werden unter besonderen Identifizierungspflichten direkt antragsberechtigt sein.

Im Nachgang erfolgt gleichfalls über einen prüfenden Dritten eine Schlussabrechnung über die tatsächlichen Umsatzeinbrüche und angefallenen Fixkosten. Das Programm bezieht sich auf die Monate September, Oktober, November und Dezember 2020. Der Antrag kann nur einmalig gestellt werden. Der Antrag kann bis zum 31. Dezember 2020 gestellt werden. Eine rückwirkende Antragstellung für die Monate September, Oktober, November und Dezember ist möglich, jedoch spätestens bis zum 31. Dezember 2020. (Quelle: www.kulturrat.de

PDF mit Übersicht

Info Bremen

Bremer Aufbaubank www.bab-bremen.de
HOTLINE: (0421) 361- 83573
Mo.-Fr. von 7.00 – 18:00

Info Bremerhaven

BIS Bremerhaven www.bis-bremerhaven.de
Hotline (0471) 596 13500

Siehe auch:
www.kulturrat.de/corona

Deutscher Kulturrat

Einschätzungen, Auswirkungen, Maßnahmen: Wie ist der Kulturbereich von der Corona-Pandemie betroffen?
www.kulturrat.de/corona/

Frühjahr/Sommer 2020

regional

Bremen: die jeweils aktuelle Verordnung zum Schutze von Neuinfektionen mit dem Corona-Virus: www.transparenz.bremen.de/vorschriften-72741

Zusätzliche Information der Kulturbehörde: PDF Hinweise Kultur 24.06.2020

Kulturbehörde

24.06.2020: Corona Hinweise Kultur
Der Senat hat ein neues „Sofortprogramm zur Unterstützung freischaffender Künstlerinnen und Künstler aufgrund der Auswirkungen der Coronavirus-Krise“ beschlossen. Dieses Programm läuft vom 1. Juni bis 31. August 2020.
Beantragt werden kann eine einmalige Förderung von bis zu 3.000 €.
Anstatt der bisher konkret nachzuweisenden Einnahmeverluste durch abgesagte Veranstaltungen genügt eine eidesstattliche Versicherung über geringere Einnahmeerwartungen infolge der Coronavirus-Krise als durchschnittlich in den vergangenen Jahren.
PDF: Richtlinie KünstlerSoforthilfe
Formular und Richtlinie

nordmedia

Das Hilfsprogramm bezieht sich auf von verschiedenen Fördereinrichtungen gemeinsam geförderte Projekte und soll dort greifen, wo alle anderen im Kontext der Corona-Krise ergriffenen Hilfsmaßnahmen und Förderprogramme des Bundes und der Länder nicht in Anspruch genommen werden können.
04.05.2020: Hilfsprogramm FAQ
27.03.20: Bundes- und Länderförderer, darunter die nordmedia, starten Hilfsprogramm für die Film- und Medienbranche. Das Hilfsprogramm bezieht sich auf von verschiedenen Fördereinrichtungen gemeinsam geförderte Projekte und soll dort greifen, wo alle anderen im Kontext der Corona-Krise ergriffenen Hilfsmaßnahmen und Förderprogramme des Bundes und der Länder nicht in Anspruch genommen werden können.
Auf der Seite der nordmedia sind weiterführende Links zu finden: www.nordmedia.de/corona

Bremer Aufbaubank - BAB

Task Force - ein Expertenteam unterstützt die Wirtschaft im Land Bremen bei der Bewältigung der Corona-Krise. Z.B. ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss für laufende Betriebskosten möglich.
www.bab-bremen.de

VGH Stiftung

22.04.2020 Die VGH Stiftung schreibt eine Förderung aus. Siehe vorhergehenden Rundbrief oder hier: https://www.vgh-stiftung.de/vgh.

Bremerhaven. Hilfreiche Links auch zu grundsätzlichen Fragen:
www.bremerhaven.de

Land Bremen
Coronavirus: Hilfe, Informationen und Kontakte für Unternehmen und Beschäftigte im Land Bremen
www.bremen-innovativ.de

Die Bremer Kollegen:

Bildende Künste BBK
Literaturkontor Bremen
Darstellende Künste LAFDK
Tonkünstlerverband

bundesweit

Bundesratinitiative:

14.05.2020: Der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat in seiner Sitzung am 12. Mai 2020 beschlossen,
den Antrag „Kunst-, Kultur-, Medien- und Kreativlandschaft
in Deutschland sichern – Hilfen für Kulturschaffende und Kultureinrichtungen
spezifisch und mittelfristig wirkend ausgestalten“ als Mitantragsteller in den Bundesrat einzubringen.
2020 05 14 Drs 20 390 d198b

"vereinfachte Grundsicherung"

20.04.2020. Hilfe zum Lebensunterhalt. Das Sozialschutz-Paket ist ein neues Gesetz, das einige Bestimmungen des SGB XII vorübergehend geändert hat. Ziel ist es, Menschen, die durch die Auswirkungen des Coronavirus in eine finanzielle Notlage geraten sind, einen schnelleren Zugang zu sozialen Leistungen zu ermöglichen. PDF: Corona Infoblatt Sozialschutz-Paket

KSK und Grundsicherung

09.04.2020. Die Kulturbehörde hat hierzu folgende Informationen zusammengestellt:
Vorübergehende Grundsicherung und KSK

Interessenverbände

12.04.2020 Eine neue Initiative hat vorhandene Hilfen für Solo-Selbständige kritisch untersucht und einen offenen Brief gestartet:
www.initiative-kulturschaffender.de/

Im Blick behalten: die geplanten Regelungen zum Mietrecht: Es soll befristet bis September Mietern nicht gekündigt werden, wenn sie Mietschulden aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie haben.www.mieterbund.de

Weitere Links

GVL Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten
www.gvl.de

Bundesverband Kamera BVK
kinematografie.org

Rückblickend

Unser Einfluss

08.06.20 Auf Initiative des Bremer Tonkünstlerverbandes gab es eine Umfrage zur Wirksamkeit der finanziellen Corona-Hilfen für die freie Kultur- und Medienszene im Land Bremen. Vielen Dank an die TeilnehmerInnen!

  • Rund 60% haben bisher nicht beantragt, weil sie den Aufwand fürchteten (z.B. Nachweis von Ausfällen) oder die Förderkriterien nicht passten. (Hier wurde von er Kulturbehörde nachjustiert, siehe unten)
  • Fast 70% der beteiligten KünstlerInnen werden erst jetzt Hilfen beantragen, weil sie bisher über Lebenspartner oder Rücklagen noch über die Runden kamen.
  • Bei den Rückmeldungen zeigte sich ausserdem wieder, dass sowohl BAB Förderung, als auch Grundsicherung nicht auf die hybriden Beschäftigungsverhältnissen von KünstlerInnen eingestellt sind.

11.Mai 2020. Aus dem angekündigten Bremen-Fonds wird es auch Unterstützungen für Solo-Selbständige aus der Kunst- und Kulturbranche geben. Die Verbände der freien Künste sollten und haben hierfür Vorschläge bei der Kulturbehörde eingereicht und stehen in laufendem Kontakt.

Kulturbehörde

PDF: Corona Hinweise Kultur 20.04.2020
24.03.2020: Infoblatt der Kulturbehörde, darin auch zur Kompensation finanzieller Einbußen: Corona Hinweise Kultur 200323
01.04.2020: Senator für Kultur: 500 T€ Bremer Soforthilfe für Künstler und Künstlerinnen! Für Fragen zu Anträgen auf Künstlersoforthilfe (Ziff. 9) stehen Informationen ab dem 1. April 15:00 auf der Homepage des Senators für Kultur zur Verfügung, inkl. FAQs, die regelmäßig aktualisiert werden.
PDF: Hinweise Soforthilfe
Formular und Richtlinie

Umfrage Auswirkungen COVID-19 auf Kultur- und Kreativwirtschaft

Im April lief eine Umfrage über das Sächsische Wirtschaftsministerium, über die Abfrage der Postleitzahl ist eine regionale Auswertung möglich.

Corona-Shutdowns: Online Petition Hilfen für Freiberufler und Künstler

Wie Rainer Ludwigs, Mitglied im Filmbüro Bremen und im Vorstand des Film-und Medienbüros Niedersachsen, schreibt: Nicht nur, dass es nun die Kulturveranstaltungen als erstes trifft, die abgesagt werden, sondern wir als Freiberufler sind oft am schlechtesten gegen Verdienstausfälle abgesichert. Hinzu kommt, dass bei vielen keine nennenswerten Reserven vorhanden sind, um diese mittel- und langfristig aufzufangen.
www.openpetition.de

Umfrage zu finanziellen Ausfällen

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Wenn Ihr, Bremerinnen und Bremer, dem Filmbüro Eure Ausfälle mitteilt, können wir in Bremen besser agieren. Wir brauchen dazu per E-Mail möglichst konkrete Angaben zu:

  • Wie ist finanzieller Ausfall entstanden?
  • In welchem Gewerk?
  • Wie hoch ist der Ausfall (bitte nur realistische Einschätzungen!!)?
  • Ist der Ausfall belegbar?
  • Wurde eine Ausfallversicherung abgeschlossen?
  • Was könnten Auftraggeber/Geldgeber tun (Sender, Förderungen, etc.)?
  • Welche Maßnahmen würden sonst noch helfen? (zB. Steuerstundung)

(Email-Adresse)
Wir sammeln Angaben und Vorschläge und schauen dann, wo wir diese anbringen.

weiterführende Links

„Rettungsschirm für den Kulturbereich“

23.03.2020 www.bundesregierung.de

  • Kleinen Unternehmen wird bei der Betriebssicherung geholfen.www.bmwi.de
  • Persönliche Lebensumstände werden abgesichert. www.bmas.de
  • Mit vielen rechtlichen Einzelmaßnahmen sollen Härten abgemildert werden.

19.03.2020
Angebote zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen
kreativ-bund.de/corona

23.03.2020
Allgemeinverfügung Verbot von Veranstaltungen etc.
Ergebnis der Besprechung Bundesregierung und der Länder am 22.03.2020: MPK Beschluss

20.03.2020
Corona versus Kultur Newsletter Nr 3

FFA-Präsidium beschließt Maßnahmenpaket für die deutsche Film- und Kinowirtschaft

Berlin, 19. März 2020 – Um die Auswirkungen der Corona-Krise für die deutsche Film- und Kinowirtschaft abzumildern, hat das Präsidium der Filmförderungsanstalt am heutigen Donnerstag ein umfangreiches Maßnahmenpaket und die Bildung eines von der FFA, der BKM und den Länderförderern gemeinsam getragenen Hilfsfonds beschlossen.
https://www.ffa.de/

18.03.2020
Der Deutsche Kulturrat hat einen Newsletter Corona versus Kultur begonnen. Hier sind Stellungnahmen und Hinweise der verschiedenen Sparten zu finden.
www.kulturrat.de

Die AG DOK hat eine gut strukturierte Seite mit weiterführenden Links.
www.agdok.de/de_DE/corona-hilfe

Crew United hat Informationen hier gesammelt: out-takes.de
Darunter folgender Hinweis:
Woran Kreative außerdem denken sollen, hat dort der Künstlerberater Stefan Kuntz als Checkliste zusammengestellt: https://bayern-kreativ.de/aktuelles/handlungsleitfaden-corona-virus/

GVL Wer als Künstler aus der freien Szene einen Wahrnehmungsvertrag mit der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) geschlossen hat, hat Glück: Bei virusbedingten Veranstaltungsabsagen gibt die GVL auf Nachweis eine Soforthilfe von 250 Euro. https://www.gvl.de/coronahilfe

KSK. Für alle KünstlerInnen in der KSK ist die Änderungsmitteilung an die Künstlersozialkasse, dass das erwartete Arbeitseinkommen niedriger ausfallen wird, ein Schritt um laufende Kosten zu senken: https://www.kuenstlersozialkasse.de/die-ksk/meldungen.html

Ein Pfad durch die Krise

Einen Pfad durch die Krise sucht ab morgen die Initiative Quarantinos: Der Berliner Filmemacher Tobias Stubbe will in Gemeinschaft mit anderen Freelancern auch im Falle eines Lockdowns weiter TV-Spots oder Social-Media-Videos für Kunden produzieren – „aber auf eine sichere Weise, indem jeder Freelancer von zuhause aus arbeitet.“ Der Plan: „Wir suchen die passenden Freelancer zusammen. Zum Beispiel ein Kameramann, der im gleichen Haushalt wie eine Schauspielerin wohnt und eine kurze Szene aufnehmen kann. Das Material reichert dann ein Freelance Designer von zuhause aus mit CGI an. Off-Sprecher, Edit – wir können als Freelancer Gemeinschaft Filme auch im Lockdown erstellen. Und damit unser finanzielles Überleben sichern.“ MitmacherInnen sind gesucht. Ein Geschäftsmodell soll daraus nicht werden, sagt Stubbe: „Wir nehmen keine Marge, sondern versuchen, auch für uns selbst als Freelancer Aufträge zu generieren. Von den Werbeagenturen kommen nämlich kaum mehr Anfragen …“

18.03.2020

Corona versus Kultur Newsletter Nr. 2 vom 18.03.2020

aus dem Newsletter des Deutschen Kulturrates

Was können selbständige Künstlerinnen und Künstler direkt tun?

  • Selbständige in der Künstlersozialversicherung versicherte Künstlerinnen und Künstler sollten jetzt, wenn sie absehen können, dass sie das im Voraus gemeldete Einkommen nicht erreichen, direkt eine neue Einkommensschätzung an Künstlersozialkasse senden. Die Künstlersozialkasse hält hierfür eine Reihe an Formularen bereit.
  • Sollten Sie sich in einer akuten Notlage befinden, ist das örtliche Sozialamt bzw. die örtliche Stelle der Bundesagentur für Arbeit für Sie der richtige Ansprechpartner. Warten Sie nicht auf den Notfallfonds auf Bundesebene, sondern wenden Sie sich an die zuständigen Stellen vor Ort.
  • Dokumentieren Sie Ihre Einnahmeausfälle.

Was können Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft direkt tun?

  • Der Zugang zu Kurzarbeitergeld wurde deutlich erleichtert. Informieren Sie sich zu den Möglichkeiten, Kurzarbeitergeld zu beantragen, und nutzen Sie die Möglichkeiten.
  • Nutzen Sie die Möglichkeiten zur Stundung von Steuerschulden bzw. zur Absenkung von Steuervorauszahlungen.

Was können geförderte Vereine oder Projekte direkt tun?

  • Sprechen Sie mit Ihrem Zuwendungsgeber, wenn sich derzeit Projekte nicht realisieren lassen. Schildern Sie die Situation und versuchen Sie gemeinsam Lösungen zu finden, in dem Fördermittel übertragen werden, Projekte verändert werden und weiteres mehr.

Was kann jeder oder jede direkt tun?

  • Überlegen Sie, ob Sie gekaufte Eintrittskarten für Veranstaltungen, Aufführungen oder Lesungen zurückgeben. Verschiedene Veranstalter werben dafür, dass Eintrittskarten gespendet werden, um das Überleben zu sichern.
  • Nutzen Sie die online-Angebote von Buchhandlungen und Verlagen, um Bücher oder Musikalien zu kaufen.

18.03.2020
aus dem Newsletter des Deutschen Kulturrates

Leitfäden für Kulturschaffende:

Börsenverein des Deutschen Buchhandels: Hinweise zum Cornavirus (17.03.2020)
FREO e.V. zusammen mit Folkert Uhde und Christoph Drescher: Handlungsempfehlungen zum Schutz von freiberuflich arbeitenden Künstlerinnen und Veranstalterinnen (16.3.2020)
Vereinigung deutscher Opernchöre und Bühnentänzer e. V.: Wissenswertes zur Covid-19-Pandemie
Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger (GDBA): Informationen zum Coronavirus – Hinweise der GDBA (11.03.2020)
Bundesarchitektenkammer: Coronavirus -Rechtliche Hinweise zum Umgang mit COVID-19 (09.03.2020)
Orchestervereinigung: Corona-Virus - Leitfaden für Freischaffende (12.03.2020)
Verband deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller: Solidarität in Zeiten von COVID-19 - Handreichung für die Unterstützung selbständiger und freier Kulturschaffender (14.03.2020)

Meldungen von Kulturverbänden:

Kulturrat NRW: [Sofortprogramm Existenzsicherung für KünstlerInnen und Kultureinrichtungen]() (17.03.2020)
bbk berlin: Wir fordern Soforthilfefonds für Berlins KünstlerInnen! (16.03.2020)
Nachtkritik: Meine Karte für meine Bühne! - Appell an Besitzerinnen und Beseitzer von Karten für Kulturveranstaltungen: Verzichtet auf die Rückerstattung! (16.03.2020)
Mediengewerkschaft VRFF: Gesundheitsschutz auch für freie Filmschaffende – Politik und Produktionsfirmen in der Verantwortung! (16.03.2020)
Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e. V.: Corona-Krise: Auch Einrichtungen und Freiberufliche in der Kulturellen Bildung brauchen Unterstützung! (13.03.2020)
Hilfspetition: Hilfen für Freiberufler und Künstler während des „#Corona-Shutdowns"
Illustratorenorganisationen: Illustratoren gegen Corona - kostenfreie Ausmalbilder

Meldungen von Kulturverbänden:

Aktionsbündnis für Darstellende Künste: Corona – Wir brauchen Notfallfonds für KünstlerInnen! (13.03.2020)
Verbände der Filmwirtschaft: Corona und die Folgen. Filmwirtschaft einschließlich VDD fordert Soortmaßnahmen (13.03.2020)

Corona versus Kultur Newsletter Nr. 1

Corona versus Kultur - Newsletter Nr. 1.

Wir sammeln Informationen über die derzeitige Lage der freien Filmschaffenden und bitten um Nachricht von Euch an (Email-Adresse).

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